Fahrdienstkommission der Landeshauptstadt Dresden

Leiterin: Annett Hanicke
Mitglied: Petra Würkert

Der Schwerbehindertenfahrdienst der Stadt Dresden ist in der Richtlinie vom 20.01.2000 geregelt.

Entsprechend der jährlichen Durchführungsbestimmungen werden Wertmarken an Berechtigte zur Nutzung von Fahrdienstleistungen pauschal verteilt. Es besteht die Möglichkeit Mehrbedarf geltend zu machen.

Über die Verteilung von sog. Zusatzwertmarken entscheidet eine Arbeitsgruppe. Zu dieser gehören Vertreter des Sozialamtes, die Behindertenbeauftragte und Vertreter der Stadt-AG "Hilfe für Behinderte Dresden e.V.".

Bei der Verteilung der zu vergebenden Wertmarken für Mehrbedarf werden die Besonderheit des geschilderten Einzelfalls und die Wohnlage in Bezug auf die Erreichbarkeit bzw. das Angebot eines barrierefreien ÖPNV berücksichtigt.