Dresden-Pass – eine Mehrleistung der Stadt für Geringverdiener

Der Dresden-Pass ermöglicht Einwohnern mit geringem Einkommen den kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen, Ermäßigungen bei der Nutzung der Leistungen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und bei kommunalen Leistungen. Die Nutzung des Mobs – Mobiler Begleitservice des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk ist für Inhaber des Dresden-Passes kostenfrei.

Die Ausstellung eines Dresden-Passes ist stets einkommens- und vermögensabhängig. Bei Beziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch -  Sozialgesetzbuch (SGB II), von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird davon ausgegangen, dass die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben nicht ausreichend sichergestellt ist. In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den Dresden-Pass.
Weiterhin kann auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt  Dresden, welche keine der o. g. Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten, ein Dresden-Pass ausgestellt werden, wenn die Personen über geringe Einkünfte und Vermögenswerte verfügen. Der Anspruch wird entsprechend § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Richtlinie Dresden-Pass individuell in den Sachgebieten Sozialleistungen des Sozialamtes auf Antrag ermittelt. Weitere Information zum Dresden-Pass sind auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden erhältlich. Dort sind auch die Antragsformulare abrufbar.