Ausstellung Schwerbehindertenausweis, Feststellung Grad der Behinderung
Seit dem 1. August 2008 werden durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden
- Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung nach dem § 69 SGB IX einschließlich der Ausgabe des Schwerbehindertenausweises,
- Anträge auf Gewährung des Landesblindengeldes nach dem Landesblindengeldgesetz
bearbeitet und beschieden.
Landeshauptstadt Dresden - Sozialamt
Sachgebiet Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld
Am Schießhaus 1 (ab 31.05.2021)
01067 Dresden
Telefon 0351 488-1200
Telefax 0351 488-1433
E-Mail Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@Dresden.de
Sprechzeiten: Di und Do 8-12 und 14-18 Uhr
Behindertenparkplätze: noch nicht bekannt
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 1, 2, 68 bis Haltestelle Schweriner Straße (barrierefrei)
Linien 11 bis Haltestelle Am Zwingerteich (eingeschränkt barrierefrei über Rampe)
Auch in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden und in den Verwaltungsstellen Cossebaude, Langebrück und Weixdorf liegen Antragsformulare bereit, können Anträge gestellt werden bzw. werden Anträge entgegengenommen.