EURO-WC-Schlüssel

Bezugsberechtigung

Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn 

  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL 
  • oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts

Bezugsberechtigt sind weiterhin:

  • schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte;
  • Rollstuhlfahrer;
  • Stomaträger;
  • Blinde;
  • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
  • an Multipler Sklerose,
  • Morbus Crohn,
  • Colitis ulcerosa Erkrankte und
  • Menschen mit chronischer Blasen- und Darmerkrankung.

Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.

Kosten: 27,00 € (zzgl. Versandkosten)

Eine Übersich der öffentlich zugänglichen Toiletten finden Sie hier:

Themenstadtplan barrierefreie Toiletten

Kontakt

Verband der Körperbehinderten
der Stadt Dresden e.V.

Strehlener Straße 24
Erdgeschoss links
01069 Dresden

Telefon: 0351 4724942
Fax: 0351 4729652
E-Mail: info@kompass-dresden.de

Flyer zum Euro-WC-Schlüssel