Barrierefreie Wohnung

Titelseite der Broschüre

Unser Verband wurde 2016 beauftragt, eine Broschüre zu erarbeiten. Das Projekt wurde im Rahmen des Sächsischen Landesaktionsplanes, der die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention als Ziel hat, bearbeitet.

Diese Broschüre ist ein 28-seitiges Arbeitsmittel, welches wir allen, die mit der Gestaltung von barrierenfreiem Wohnraum zu tun haben, in die Hände geben können. Es soll dazu dienen, den aktuellen Wohnungsbestand zu überprüfen und künftige Projekte nach der DIN 18040-2 zu gestalten. Gleichzeitig möchten wir für Nachfragende verlässliche Parameter bereitstellen, um selbst zu prüfen, ob ihr vorhandener oder die neu zu beziehende Wohnung barrierefrei ist.

Wie wir im Rahmen der Erarbeitung feststellen mussten, gibt es in Sachsen zu wenig barrierefreien Wohnraum. Viele Menschen müssen sich mit ihren Wohnungen arrangieren, weil es aus baulichen Gründen eben nicht immer möglich ist, den vorhanden Wohnraum so umzugestalten, dass man wirklich von Barrierefreiheit sprechen kann – trotz der finanziellen Mittel, die man bei der Stadt bzw. bei der Pflegekasse beantragen kann. Hier sind die Vermieter bzw. die Bauherren mit in die Pflicht zu nehmen, damit von Beginn an bei der Planung daran gedacht wird, Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Wir leben nun einmal in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Wer heute noch nicht davon betroffen ist, der wird sich im Alter um so mehr darüber freuen, dass wir als Gesellschaft beizeiten daran gedacht haben, unser Umfeld barrierefrei zu gestalten.

Wir sollten auch endlich aufhören, uns über Begrifflichkeiten wie „rollstuhlgerechter Wohnraum“ oder „barrierearm“ zu streiten. Nur weil es in einer Wohnung beispielsweise keine Türschwellen gibt, heißt das nicht, dass die Wohnung barrierefrei ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention regelt eindeutig, was barrierefrei heißt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Wie diese Barrierefreiheit im Wohnraum umgesetzt werden muss, regelt eindeutig die DIN 18040-2.

Die Broschüre Barrierefreie Wohnung erhalten Sie kostenfrei in unserer Geschäftsstelle.


Dieses Projekt wurde über die Richtlinie "Teilhabe" durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.


Weiterführende Informationen zum Thema Wohnen finden Sie auf unserer Website im Bereich Infomaterial Dresden.

Kontakt

Verband der Körperbehinderten
der Stadt Dresden e.V.

Telefon: 0351 4724942
Fax: 0351 4729652
E-Mail: info@kompass-dresden.de