Beratung und Information

Auskunft und Beratung:

Landeshauptstadt Dresden - Sozialamt
Sachgebiet Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld
Am Schießhaus 1 (seit 31.05.2021)
01067 Dresden

Telefon  0351 488-1200
Telefax  0351 488-1433
E-Mail    Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@Dresden.de

Sprechzeiten: Di und Do 8-12 und 14-18 Uhr

Behindertenparkplätze: noch nicht bekannt

Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 1, 2, 68 bis Haltestelle Schweriner Straße (barrierefrei)
Linien 11 bis Haltestelle Am Zwingerteich (eingeschränkt barrierefrei über Rampe)

Zuschuss zur Nutzung eines Fahrdienstes oder anderer mobilitätsunterstützende Angebote

Die bisherige Richtlinie Schwerbehindertenfahrdienst wird ab 1. Januar 2022 durch die neue Fachförderrichtlinie (FFRL) ersetzt.

Menschen mit Mobilitätsbehinderungen erhalten demnach künftig eine monatliche Grundpauschale. Anstelle der bisherigen Gutscheine (Wertmarken) können sie das Geld selbst für erforderliche Fahrdienste einsetzen, die sie zu Zielen in ihrer Freizeit und in ihrem Alltag bringen. Damit sind Wege zu Kulturveranstaltungen, zum Sport oder zu Treffen im Familien- und Freundeskreis gemeint. Wege zur Arbeit, zur Schule und zur Therapie sind wie bisher von der Förderung ausgenommen; dafür gibt es andere Möglichkeiten zur Finanzierung. In Abhängigkeit von individuellen Erschwernissen sind Zuschläge zur Grundpauschale möglich, wenn beispielsweise ein Spezialfahrzeug benötigt wird oder das Einkommen zu niedrig ist.

Die Fachförderrichtlinie,die aktuelle Durchführungsbestimmung, das Antragsformular sowie alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Stadt Dresden.

FFRL Mobilität MmBehind

Übersicht einiger Fahrdienstanbieter, mit Preisangaben (Stand: April 2021)