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20.04.2016, 18:45 Uhr - Alter: 8 Jahre

UN-Behindertenrechtskonvention - Entwurf zum Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung vorgestellt

Beteiligung online zum Sächsischen Landesaktionsplan bis 16. Mai möglich

In einer Fachtagung wurde am 18. April 2016 der Entwurf des Sächsischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt.

Kati Stephan, Vorsitzende des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. war bei der Fachtagung dabei. Sie musste leider feststellen, dass der Entwurf nicht die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung Sachsens erfüllt. Ein Aktionsplan muss Ziele formulieren und konkret benennen, wie die UN-Konvention im Freistaat umgesetzt werden soll und daraus Aufgaben ableiten. Und genau diese Aufgaben müssen ALLE im Aktionsplan benannt werden, auch wenn man jetzt noch nicht konkret zusichern kann, wann diese realisierbar sind. Leider wurden nur Aufgaben in den Aktionsplan aufgenommen, die - immer auch unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel - realisierbar sind. So werden wichtige Ziele gar nicht formuliert und festgeschrieben.

Der Aktionsplan ist ein wichtiges Mittel zur Bewusstseinsbildung. An ihm sollen sich alle Akteure in der Zukunft orientieren. Aber, was nicht drin steht gerät in Vergessenheit. Also möchten wir Sie ermutigen, sich im Beteiligungsportal bis 16. Mai 2016 zu Wort zu melden.

Unsere Forderungen an den Landesaktionsplan werden wir zur "Parade der Vielfalt 7.0" am 9. Mai vor dem Sächsischen Landtag in Dresden öffentlich machen. Durch Ihre Teilnahme können Sie uns unterstützen.

 

 

 


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