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19.06.2015, 09:46 Uhr - Alter: 9 Jahre

Beherbergungssteuer ab 1. Juli 2015

Regelungen berücksichtigen nun auch Familien und Gäste mit Behinderung

In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom Mai 2015 wird die Landeshauptstadt Dresden ab dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer erheben.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher der Stadt, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten.

Nicht besteuert werden Beherbergungen, wenn diese ausschließlich beruflichen Zwecken dienen oder aus Gründen der Berufsaus- oder -fortbildung erforderlich sind und der jeweilige Gast dies im Hotel durch Vorlage einer vom Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung unterschriebenen Bescheinigung nachweist. Ebenso von der Steuerpflicht befreit sind Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie bei Schwerbehinderten mit einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ zusätzlich eine Begleitperson.

Im Internet finden Sie die komplette Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden.


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