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31.01.2015, 14:26 Uhr - Alter: 9 Jahre

Petition gegen die Ausschreibung von Rollstuhlversorgungen

Die Zeit läuft! Unterschriften noch bis 10.04.15 möglich.

Die Zeit läuft. Noch bis 10.04.2015 kann man eine Online-Petition an Gesundheitsminister Gröhe unterzeichnen. Ziel der Petition unter ist es, die bundesweite Ausschreibung von Aufträgen für Rollstühle zu verbieten, die letztlich auch die Intentionen der UN-BRK unterläuft. Damit der Petitionsausschuss des Bundestages dazu öffentlich berät, sind mindestens 50.000 Unterschriften erforderlich.

Der BSK unterstützt die Petition nachdrücklich und fordert alle Betroffenen auf, die Petition mit zu zeichnen. Das geht auch anonym. Wer will, kann die Petition „anonym“ unterschreiben. Sein Name bleibt dann verdeckt und kann auf der Onlineliste von niemandem gesehen werden.

Hier geht es zur Petition: openpetition.de/petition/online/ausschreibung-von-rollstuehlen-verbieten

Weitere Informationen:

Die von einigen Krankenkassen (u.a. Barmer) vorbereitete bundesweite Ausschreibung von Aufträgen zur Rollstuhlversorgung führt zwangsläufig zur Billigversorgung und zu einer deutlichen Verschlechterung des Service. Es ist damit zu rechnen, dass die kundenorientierten ortsnahen Sanitätshändler aus der Versorgung ausgebootet werden.

Generell gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte erhält das Hilfsmittel (die Sache) und nicht das Geld zum Kauf des Hilfsmittels. Dabei gilt als rechtliche Grundlage eigentlich laut SGB V, § 127 Abs. 1, „Dabei haben sie (die Versorger, z.B. Krankenkassen) die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. „

Es hat sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt, dass genau diese Forderung des Gesetzgebers ständig und mit vollem Wissen unterlaufen werden. Krankenkassen versuchen immer weiter Kosten zu sparen und schreiben immer häufiger Leistungen aus.

So können die Versicherten der meisten Krankenkassen bereits jetzt nicht mehr wählen, bei wem sie welche Inkontinenzhilfsmittel bestellen und beziehen können. Auch die Versorgung von Rollatoren erfolgt meist schon so.

Wer sein Wahlrecht auf einen Versorger oder eine Versorgung ausüben will, muss zwangsläufig Mehrkosten selbst tragen. Einige Krankenkassen (z.B. Barmer GEK) bereiten nun sogar erste bundesweite Ausschreibung auch für Rollstühle vor. Für Standard- , Leichtgewicht und Toilettenrollstühlen hat als erste große Krankenkasse die DAK eine solche Ausschreibung beendet. Ergebnis: Nur ein Lieferant ist für die gesamte Versorgung der Postleitzahlenbereiche 01, 02, 04, 06, 07, 08, 09, 37, 38, 39, 91, 95, 96, 97, 98, 99 zuständig.

In allen Ausschreibungen ist bisher das einzige Zuschlagskriterium der Preis. Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität. Die Erfahrungen mit bereits durchgeführten Ausschreibungen haben gezeigt, dass die Qualität der Versorgung stark gelitten hat. Die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und wohnortnahe Versorgung ist nicht gewährleistet.

Es ist bereits jetzt abzusehen, wie Beratung, Lieferzeiten und Serviceleistungen darunter leiden werden, da als einzig ausschlaggebendes Versorgungskriterium der Preis eine Rolle spielt. Daher: Der § 127 SGB V muss unbedingt beraten und überarbeitet werden!


Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
0351/ 4 72 49 42