News Details

16.11.2013, 00:00 Uhr - Alter: 10 Jahre

Wichtige Information für unsere Mitglieder

zur Mitgliederversammlung 2013

Liebe Mitglieder,

im Newsbereich der Website des LSKS wurde über unsere Mitgliederversammlung vom 9. November 2013 berichtet. Wir bedauern sehr, dass hierbei offensichtlich sehr unsorgfältig recherchiert wurde und die Behauptung im Raum steht, dass getroffene Entscheidungen nicht satzungskonform wären. Die neu aufgenommene Klausel der automatischen Kündigung der BSK-Mitgliedschaft bei Beendigung der Mitgliedschaft im Stadtverband widerspricht keineswegs der – auch öffentlich zugänglichen – Satzung des BSK (siehe § 7 Beendigung der Mitgliedschaft). Hiermit wird die bisherige Praxis nun auch durch die Satzung unterbaut.

Auch die knappe Darstellung einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge möchten wir nicht unkommentiert stehen lassen. Vielmehr ist richtig, dass wir für jedes Mitglied Beiträge an den BSK abführen. Bisher wurde von Heimbewohnern, die nur ein Taschengeld erhalten, durch uns weniger Mitgliedsbeitrag erhoben als wir abführen müssen. Damit fehlt uns effektiv jedes Jahr Geld. Liebe Mitglieder, Sie können sicher sein, dass der Vorstand derartige Änderungen nicht leichtfertig trifft! Um unseren Verein jedoch auch für die Zukunft fit zu machen, haben wir diese Lücke nun geschlossen und den Jahresbeitrag von 6 € auf 8 € erhöht. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Einzelmitglieder bleibt unverändert stabil bei 36 € pro Jahr.

Unser Vorstand steht geschlossen hinter den Entscheidungen der Mitgliederversammlung als höchstes Organ unseres Verbandes (siehe Satzung § 9 Mitgliederversammlung Absatz 1).

Wenn Sie, liebe Mitglieder, Fragen zur geänderten Satzung oder neuen Beitragsordnung haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitglieder des Vorstandes oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Wir beraten Sie gern!


Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
0351/ 4 72 49 42