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10.12.2012, 00:18 Uhr - Alter: 11 Jahre

Alle Jahre wieder ...

... kommt ganz überraschend der Winter hereingeschneit. Doch wer kümmert sich eigentlich um die weiße Pracht?
Winter in Dresden.

Seit einigen Tagen sind sie auf unseren Straßen wieder unterwegs: etwa 40 Streu- und Räumfahrzeuge der Stadt halten ein Straßennetz von rund 750 Kilometern frei von Eis und Schnee. Damit fließt der Verkehr auf den Hauptstraßen, Gefällestrecken und Höhenlagen sowie Brücken und Buslinien.

Dagegen sind zumeist die Anlieger für die Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Diese müssen zwischen 7 und 20 Uhr bzw. ab 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen so oft beräumt und abgestumpft werden, dass die Benutzung (gefahrlos) möglich ist. Gestreut werden dürfen ausschließlich Sand, Splitt oder Granulat – Salz und Asche dagegen sind verboten. Auftauende Mittel sind nur ausnahmsweise auf Treppen und an Hydranten zulässig.

Gehwege sind auf mindestens 1,50 Meter Breite zu räumen und die Ablagerung muss am Gehweg- oder Fahrbahnrad erfolgen. Jedoch sind insbesondere an Übergangsstellen, also z.B. Kreuzungen und Einmündungen, ausreichend Durchgänge im Schneewall einzurichten.

Haltestellen am Fahrbahnrand gehören zum Gehweg und sind somit ebenfalls vom Anlieger zu beräumen. Auch hier muss natürlich darauf geachtet werden, dass kein Schneewall das Ein- und Aussteigen beeinträchtigt. Für die Haltestelleninseln sind dagegen die Dresdner Verkehrsbetriebe zuständig.

Die vollständige Winterdienst-Anliegersatzung kann von der Website der Stadt Dresden heruntergeladen werden. Wenn Sie feststellen, dass Anlieger ihren Räumpflichten nicht nachkommen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Straßen- und Tiefbauamt: 0351 488-4301
  • Abteilung Straßeninspektion: 0351 488-9811
  • Ordnungsamt: 0351 488-6301
  • Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst: 0351 488-6361
  • Dresdner Verkehrsbetriebe: 0351 857-1011

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
0351/ 4 72 49 42