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Diskriminierung melden
Grundgesetz Artikel 3, Satz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Doch die Realität sieht oft anders aus. Gerade Menschen mit Behinderungen erleben Diskriminierung im Alltag immer wieder. Aus diesem Grund startete der BSK die Aktion "Diskriminierung melden". Denn spätestens jetzt ist es an der Zeit, vorhandene Missstände aufzuzeigen und zu beseitigen. Wir legen Ihnen deshalb ans Herz, sich unbedingt an der Aktion zu beteiligen, denn nur so kann diese zum Erfolg führen. Natürlich werden Ihre persönlichen Angaben vertraulich behandelt.
Übrigens: seit 26.03.2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als Gesetz.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
0351/ 4 72 49 42