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19.5.2012 : 22:08 : +0200

Beratung und Information

zu behindertengerechtem Wohnraum, zu Wohnungsbeschaffung, zu angemessenen Kosten der Unterkunft, bei Fragen zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen, zu Wohnraum im Betreuten Wohnen, zu Unterstützung beim Umzug

Sozialamt Dresden
Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen
SG Wohnungsfürsorge
Junghansstr. 2
01277 Dresden 

Tel.: 0351-488-1383, 1390, -1371, Fax: 0351-488-1293
E-Mail Adresse: wohnen(at)dresden.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Behindertenparkplätze vorhanden
Öffentlicher Personennahverkehr: Linien 4, 10, 61 bis Haltestelle Pohlandplatz 

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Hilfe zur Wohnungsanpassung

Wohnungsanpassung_Infoblatt_2011.pdf

Angemessener Wohnraum

In der Landeshauptstadt Dresden gelten für hilfebedürftige leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu festgelegten Obergrenzen als angemessen.Die Obergrenzen sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

Gehören eine oder mehrere Personen mit einer Behinderung - für welche ein Mehrbedarf an Wohnraum geltend gemacht werden kann - zur Bedarfsgemeinschaft oder zum Haushalt, gelten die Obergrenzen des nächst größeren Haushaltes als angemessen.

Grundlage für die Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen SGB II/XII ist derzeit noch der Beschluss des Dresdner Stadtrates von 2008 mit der Einschränkung, dass bei der Bewertung der angemessen Kosten der Unterkunft die Bruttokaltmiete als Maßstab herangezogen wird. Die Heizkosten werden dazu in angemessener Höhe übernommen.

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KdU_DD_Merkblatt_angemessener_Wohnraum_2010_ARGE_lang.pdf

Hilfe bei Wohngeldangelegenheiten

aktuelle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.dresden.de/de/03/080/05/wohngeldstelle.php