Beratungsstelle für alters- und behindertengerechtes Wohnen

Das Angebot versteht sich als Wegweiser sowohl für ältere und behinderte Menschen als auch für Investoren, Bauträger und Vermieter. Zwei Wohnberaterinnen informieren, wie man eine Wohnung und das Wohnumfeld bedarfsgerecht gestalten kann und über welche unterschiedlichen Wohnformen es sich nachzudenken lohnt. Investoren und Vermieter erfahren, welche Einbauten und Umbauten für Senioren oder Menschen mit Behinderungen sinnvoll sind, welche Förderprogramme in Betracht kommen und was gefördert wird. Je nach individuellem Bedarf vermitteln die Beraterinnen Ratsuchende auch an dezentrale Fachberatungsstellen in Dresden.

Die Wohnberatung hilft einen Überblick zu erhalten und den Weg zur passenden Hilfe zu finden. Dazu arbeitet die Beratungsstelle eng mit der Wohnungswirtschaft, Kranken- und Pflegekassen sowie Verbänden und Interessenvertretern des Wohnungsmarkts zusammen.

Die zentrale Wohnberatungsstelle hat ihren Sitz in den Räumen der Junghansstraße 2, 01277 Dresden.

Für eine individuelle Beratung wird um Terminvereinbarung unter Telefon 0351-4881450 oder per E-Mail an wohnberatung@dresden.de gebeten.
Weitere Infos zum Thema unter www.dresden.de/wohnberatung

Hilfe zur Wohnungsanpassung

Die Landeshauptstadt Dresden fördert Maßnahmen zur Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger.

Ansprechpartnerin ist:

Emily Seifert
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Sachgebiet Wohnungsbauförderung
Freiberger Straße 39
01067 Dresden

Die Kontaktdaten zu Emily Seifert und das aktuelle Informationsblatt zum Förderprogramm finden Sie unter diesem Link im Internet.

Beratung und Information

zu behindertengerechtem Wohnraum, zu Wohnungsbeschaffung, zu angemessenen Kosten der Unterkunft, bei Fragen zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen, zu Wohnraum im Betreuten Wohnen, zu Unterstützung beim Umzug

Sozialamt Dresden
Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen
SG Wohnungsfürsorge
Junghansstr. 2
01277 Dresden 

Ansprechpartner, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern finden Sie unter diesem Link im Internet.

Angemessener Wohnraum

In der Landeshauptstadt Dresden gelten für hilfebedürftige leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu festgelegten Obergrenzen als angemessen.Die Obergrenzen sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Ein aktuelles Merkblatt finden Sie hier.

Gehören eine oder mehrere Personen mit einer Behinderung - für welche ein Mehrbedarf an Wohnraum geltend gemacht werden kann - zur Bedarfsgemeinschaft oder zum Haushalt, gelten die Obergrenzen des nächst größeren Haushaltes als angemessen.

Grundlage für die Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen SGB II/XII ist derzeit noch der Beschluss des Dresdner Stadtrates von 2008 mit der Einschränkung, dass bei der Bewertung der angemessen Kosten der Unterkunft die Bruttokaltmiete als Maßstab herangezogen wird. Die Heizkosten werden dazu in angemessener Höhe übernommen.

Hilfe bei Wohngeldangelegenheiten

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.dresden.de/de/03/080/05/wohngeldstelle.php

Förderung von Investitionen für barrierefreien Wohnraumumbau

Seit Juli 2017 können Mieter oder Eigentümer für den bedarfsgerechten barrierefreien Umbau ihrer selbst genutzten Wohnungen Fördergelder vom Freistaat Sachsen erhalten. Das sächsische Kabinett hat eine neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung beschlossen. Danach fördert der Freistaat Sachsen den bedarfsgerechten barrierefreien Umbau von Wohnungen bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit bis zu 8.000 Euro und bei Rollstuhlfahrern mit bis zu 20.000 Euro. Insgesamt können 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten bezuschusst werden.

Mehr Informationen und die Richtlinie finden Sie im folgenden Merkblatt: